Es besteht in unserer Augenarzt-Praxis die Möglichkeit einer gutachterlichen Untersuchung zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit nach StVO im Rahmen der verschiedenen Führerscheinklassen.
Die Untersuchungen umfassen unter anderem die Sehschärfenbestimmung nach Gutachten-Standard, Augeninnendruckmessung, Gesichtsfelduntersuchung, Untersuchung von Farb- und Dämmerungssehen, Untersuchung des Binokularsehens sowie die augenärztliche Untersuchung.
Die Kostenberechnung der Gutachterlichen Untersuchung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und muss durch den Patienten selbst getragen werden. Das vollständige Gutachten wird nach Abschluss der Untersuchung und erfolgter Zahlung direkt vom Augenzentrum ausgehändigt.
Das Führerscheingutachten orientiert sich hierbei an den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für bestimmte Führerscheine (z.B. C, CE, C1, C1E, Personenbeförderung) oder bei eingeschränkter Sehfähigkeit (für die Klassen A, B, M, L, S, T).