Wie andere Organe des menschlichen Körpers, kann auch das Auge durch den Verschluss eines versorgenden Blutgefäßes betroffen sein. Wird ein Gewebe nicht ausreichend durchblutet, so wird es auch nicht ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt und stirbt ab. Durchblutungsstörungen der Augen, insbesondere der Netzhaut und des Sehnervens können daher zu Sehverschlechterungen bis hin zur Erblindung führen, die teilweise oder sogar vollständig irreversibel sein können. Folgende Risikofaktoren können u.a. das Auftreten einer Durchblutungsstörung bzw. eines Gefäßverschlusses am Auge begünstigen:

  • Arterielle Hypertonie (Bluthochdruck)
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Adipositas (Übergewicht)
  • Nikotinabusus (Rauchen)
  • Vorhandensein einer Blutgerinnungsstörung
  • Schlafapnoe
  • Hoher Augeninnendruck (z.B. im Rahmen eines Glaukoms/Grünen Stars)

Die Gefäßverschlüsse des Auges werden je nach betroffener Gefäßart (Vene oder Arterie), sowie nach Größe des betroffenen Gebietes des Gefäßverschlusses (komplett oder Teilverschluss) wie folgt unterteilt.

  • Zentralvenenverschluss (ZVV): Beim Zentralvenenverschluss kommt es zur Verstopfung des Blutes aus dem Auge abführenden Hauptgefäßes. Durch diese Verstopfung steigt der Druck in den Blutgefäßen des Auges rasch an und es kommt zur Ausschwemmung von Blutbestandteilen und Flüssigkeit in das Gewebe (siehe Abbildung). Dies führt meist zu einer schnellen schmerzlosen Sehverschlechterung. Häufig ist eine Behandlung mit Spritzen in die Augen (IVOM) und/oder Laserbehandlung der Netzhaut im Verlauf erforderlich.

 

  • Venenastverschluss (VAV): Beim Venenastverschluss kommt es zur Verstopfung einer kleineren Vene, die das Blut aus einem Teilgebiet der Netzhaut abtransportiert. Entsprechend tritt die Ausschwemmung von Blut und Flüssigkeit auch nur in dem verschlossenen Teilgebiet der Netzhaut auf. Betroffene nehmen dies teilweise als dunklen Fleck/dunkles Areal im Gesichtsfeld war. Die zentrale Sehschärfe ist nur betroffen, wenn sich der Verschluss in einer den zentralen Bereich der Netzhaut versorgenden Vene befindet oder sich ausgeschwemmte Blutbestandteile und Flüssigkeit in diesen Bereich verlagern. Analog zum Zentralvenenverschluss kann eine Behandlung mit Spritzen in die Augen (IVOM) und/oder Laserbehandlung der Netzhaut im Verlauf erforderlich sein.
  • Zentralarterienverschluss (ZAV): Beim Zentralarterienverschluss kommt es zum vollständigen Verschluss der dem Auge Blut-zuführenden Arterie und damit einer Minderversorgung der gesamten Netzhaut mit Sauerstoff und Nährstoffen (entsprechend einem Schlaganfall des Auges). Dies resultiert in einer plötzlichen und schmerzlos ausgeprägten Sehminderung. Eine sofortige Therapie zur Wiederherstellung der Durchblutung ist nur in seltenen Fällen möglich und erfolgversprechend. Die Sehminderung ist aufgrund der geringen Toleranz des Netzhautgewebes für eine Minderversorgung mit Sauerstoff meistens schwerwiegend und irreversibel. Im weiteren Verlauf kann eine Laserbehandlung der Netzhaut erforderlich sein.
  • Arterienastverschluss (AAV): Beim Arterienastverschluss kommt es – anders als beim Zentralarterienverschluss – „nur“ zum Verschluss einer kleineren Arterie, sodass ein Teilgebiet der Netzhaut nicht mehr mit Blut versorgt wird. Die Symptome treten wie beim Zentralarterienverschluss schnell und schmerzlos auf, können jedoch je nach Verschlussgebiet von einem kleinen oder größeren dunklen Bereich im Gesichtsfeld mit erhaltener Sehschärfe bis hin zum nahezu vollständigen Verlust der zentralen Sehschärfe variieren. Eine Soforttherapie zur Wiederherstellung der Durchblutung ist leider nicht möglich. Die Sehminderung ist meistens irreversibel. Im weiteren Verlauf kann eine Laserbehandlung der Netzhaut erforderlich sein.
  • AION – Anteriore ischämische Optikusneuropathie (Arterienverschluss am Sehnerv): Der Sehnerv, der die von der Netzhaut des Auges aufgenommenen Informationen zum Gehirn überträgt wird durch eigene Gefäße gesondert von der restlichen Netzhaut versorgt. Bei der AION kommt es zum Verschluss der dem Sehnerv Blut zuführenden Arterie, was sich durch eine plötzliche schmerzlose Sehminderung unterschiedlicher Ausprägung äußern kann. Eine Therapie zur Wiederherstellung der Durchblutung ist leider nicht möglich. Je nach Ausmaß der Sauerstoffminderversorgung kann die Sehminderung im Verlauf nach dem initialen Ereignis noch zunehmen.

Allen Arten von Gefäßverschlüssen der Netzhaut gemein ist, dass eine Möglichkeit zur direkten Wiederherstellung der Durchblutung in der Regel nicht möglich ist. Die Diagnostik und Therapie ggf. in Zusammenarbeit mit Klinik und Hausarzt/-ärztin hat daher das Ziel der Behandlung von Folgeschädigungen und Prävention weiterer Durchblutungsstörungen des Auges und anderer Organe. Die Diagnostik von Folgeschäden an den Augen erfolgt in erster Linie durch den diagnostischen Einsatz von Optischer Kohärenztomographie (OCT), zur Feststellung von Flüssigkeitsansammlungen und Gewebeschäden an Netzhaut und Sehnerv, sowie Fluoreszenzangiographie (FAG/FLA) zur genauen Darstellung von Minderdurchblutungen und Gefäßundichtigkeiten. Dies dient der Feststellung, ob eine Anschlussbehandlung mit Spritzen in die Augen (IVOM) zur Behandlung von Flüssigkeitsansammlungen und/oder eine Laserbehandlung zur Vermeidung schädlicher Gefäßneubildungen geboten ist.